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LEASINGVERTRAG

zwischen

Leasinggeber:
Name/Firma: ______________________________
Anschrift: ________________________________
Vertreten durch: __________________________

– nachfolgend „Leasinggeber“ genannt –

und

Leasingnehmer:
Name/Firma: ______________________________
Anschrift: ________________________________
Geburtsdatum/Handelsregisternummer: __________________

– nachfolgend „Leasingnehmer“ genannt –

wird folgender Leasingvertrag geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Leasinggeber überlässt dem Leasingnehmer den folgenden Leasinggegenstand zur Nutzung:

Art des Leasinggegenstands: __________________________
Hersteller: __________________________________________
Modell/Typ: _________________________________________
Seriennummer/Fahrgestellnummer: _____________________
Baujahr: ____________________________________________
Zubehör: ____________________________________________

Der Leasinggegenstand bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit im Eigentum des Leasinggebers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

§ 2 Vertragslaufzeit

Der Leasingvertrag beginnt am ______________ und hat eine Laufzeit von ______ Monaten.

Der Vertrag endet grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit.

Eine Verlängerung des Vertrages bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

§ 3 Leasingraten

Der Leasingnehmer verpflichtet sich, eine monatliche Leasingrate in Höhe von

EUR ____________

zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu zahlen.

Die Leasingrate ist jeweils zum __________ eines Monats fällig.

Die Zahlung erfolgt auf folgendes Konto:

IBAN: __________________________________
BIC: ___________________________________
Bank: __________________________________

§ 4 Anzahlung und Sonderzahlung

Bei Vertragsbeginn ist gegebenenfalls folgende Sonderzahlung zu leisten:

EUR ____________

Die Sonderzahlung wird auf die vereinbarten Leasingbedingungen angerechnet.

§ 5 Nutzung des Leasinggegenstands

Der Leasingnehmer verpflichtet sich, den Leasinggegenstand ausschließlich bestimmungsgemäß und sorgfältig zu benutzen.

Eine Überlassung des Leasinggegenstands an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Leasinggebers zulässig.

Der Leasingnehmer hat alle gesetzlichen Vorschriften sowie die Betriebs-, Sicherheits- und Gebrauchsanweisungen des Herstellers einzuhalten.

§ 6 Wartung und Instandhaltung

Der Leasingnehmer verpflichtet sich, den Leasinggegenstand ordnungsgemäß zu warten und instand zu halten, soweit dies nach diesem Vertrag zu seinen Pflichten gehört.

Notwendige Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind fristgerecht durchzuführen.

Reparaturen aufgrund unsachgemäßer Nutzung trägt der Leasingnehmer, soweit er diese zu vertreten hat.

§ 7 Versicherung

Der Leasingnehmer verpflichtet sich, den Leasinggegenstand während der gesamten Vertragslaufzeit ausreichend zu versichern, soweit dies gesetzlich oder vertraglich erforderlich ist.

Der Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz ist dem Leasinggeber auf Verlangen vorzulegen.

§ 8 Schäden und Haftung

Der Leasingnehmer hat den Leasinggeber unverzüglich über Beschädigungen, Verlust, Diebstahl oder sonstige wesentliche Beeinträchtigungen des Leasinggegenstands zu informieren.

Der Leasingnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung seiner vertraglichen Pflichten entstehen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 9 Untergang oder Verlust

Bei vollständigem Verlust oder Untergang des Leasinggegenstands gelten die zwischen den Parteien vereinbarten Regelungen zur Versicherung, Schadensabwicklung und weiteren Durchführung des Leasingvertrages.

Der Leasingnehmer ist verpflichtet, alle zur Schadensregulierung erforderlichen Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

§ 10 Eigentum und Verfügungsbefugnis

Der Leasinggeber bleibt Eigentümer des Leasinggegenstands.

Der Leasingnehmer ist nicht berechtigt, den Leasinggegenstand zu verkaufen, zu verpfänden, sicherungszuübereignen oder anderweitig mit Rechten Dritter zu belasten.

§ 11 Vorzeitige Kündigung

Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Leasingnehmer trotz Mahnung mit erheblichen Leasingraten in Verzug bleibt oder den Leasinggegenstand erheblich vertragswidrig nutzt.

§ 12 Rückgabe des Leasinggegenstands

Nach Beendigung des Leasingvertrages hat der Leasingnehmer den Leasinggegenstand unverzüglich am vereinbarten Ort zurückzugeben.

Der Leasinggegenstand ist in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand zurückzugeben.

Normale, vertragsgemäße Abnutzung gilt nicht als Schaden.

§ 13 Kaufoption

☐ Der Leasingnehmer hat keine Kaufoption.

☐ Der Leasingnehmer erhält nach Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kaufoption zu folgenden Bedingungen:

Kaufpreis: EUR ____________

Die Ausübung der Kaufoption bedarf der schriftlichen Erklärung gegenüber dem Leasinggeber.

§ 14 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Der Leasinggeber ist berechtigt, gesetzlich zulässige Verzugszinsen und weitere nachweisbare Verzugsschäden geltend zu machen.

§ 15 Abtretung und Vertragsübertragung

Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei, soweit gesetzlich zulässig.

§ 16 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sollen schriftlich vereinbart werden, soweit nicht eine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist.

§ 17 Anwendbares Recht

Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, soweit gesetzlich zulässig.

§ 18 Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt der gesetzlich zulässige Gerichtsstand.

Soweit zwischen den Parteien eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, wird als Gerichtsstand

____________________________

vereinbart.

§ 19 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt, soweit gesetzlich zulässig.

§ 20 Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag enthält die Vereinbarungen der Parteien hinsichtlich des Leasingverhältnisses.

Anlagen zu diesem Vertrag:


Ort, Datum: ______________________________

Leasinggeber

Name: _____________________________________

Unterschrift: _______________________________

Leasingnehmer

Name: _____________________________________

Unterschrift: _______________________________

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